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3.7.2 Kontrastierende Verneinung

 
Unter kontrastierender Verneinung wird die Verneinung verstanden, die im verneinten Satz einen Satzteil besonders hervorhebt und ihn einem entsprechenden Satzteil in einer positiven Aussage gegenübergestellt:
Nicht kontrastierende Verneinung Ich habe ihn nicht gesehen. - Ich habe ihn gesehen.
Kontrastierende Verneinung Ich habe nicht ihn gesehen. - Ich habe seine Schwester gesehen.

Die kontrastierende Verneinung zeichnet sich durch eine besondere Wortstellung und durch eine besondere Betonung aus. Das Negationswort steht vor dem hervorgehobenen Teil (siehe Wortstellung), und der hervorgehobene Teil wird betont:

Ich habe nicht ihn gesehen (sondern seine Schwester).

Die Betonung (oder in geschriebener Sprache der Satzzusammenhang) ist wichtig, da die Wortstellung nicht immer eindeutig angeben kann, ob es sich um eine kontrastierende Verneinung handelt und – falls ja – welcher Teil des Satzes hervorgehoben wird:
Examples
Nicht kontrastierende Verneinung Er hat kein rotes Auto gekauft.
Kontrastierende Verneinung Er hat kein rotes Auto gekauft (sondern ein grünes).
Er hat kein rotes Auto gekauft (sondern ein rotes Motorrad).
Die kontrastierende Verneinung kann ganze Satzglieder, Teile von Satzgliedern und manchmal sogar Teile von Wörtern hervorheben:
Examples
Er hat seinem Enkel nicht ein Buch geschenkt, sondern eine CD. Wir sind nie mit dem neuen Wagen gekommen, sondern immer mit dem alten.
Das Café ist nicht vor, sondern hinter dem Bahnhof. Ihr sollt die Sachen nicht ein-, sondern ausladen.
Anmerkung: In anderen Grammatiken wird ein oberflächlich gesehen ähnliches Konzept verwendet: Diese Art der Verneinung wird „Sondernegation“ oder „Wortnegation“ genannt, die nur einen Teil des Satzes verneint. Der „Sondernegation“ steht die „Satznegation“ gegenüber, die den ganzen Satz verneint.
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LEOs deutsche Grammatik