4.1.7.4.6 Komma bei mehrteiligen Datums-, Adress- und Literaturangaben → 4.1.7.4.6.a Komma bei mehrteiligen Zeit- und Datumsangaben → 4.1.7.4.6.b Komma bei mehrteiligen Adressangaben → 4.1.7.4.6.c Komma bei mehrteiligen Literaturangaben4.1.7.4.6.a Komma bei mehrteiligen Zeit- und Datumsangaben Bei mehrteiligen Zeit- und Datumsangaben werden die einzelnen Teilangaben durch Kommas voneinander getrennt. Das abschließende Komma vor dem weiterführenden Satz kann weggelassen werden (→ §77.3). ExamplesWir treffen Freitag, 23. August(,) in Amsterdam ein.Wir treffen Freitag, den 23. August, 15.35 Uhr(,) in Amsterdam ein.Wir treffen am Freitag, dem 23. August, um 15.35 Uhr(,) in Amsterdam ein. Zwischen Orts- und Datumsangabe in Briefköpfen steht normalerweise ein Komma: Zürich, den 12. Oktober 20044.1.7.4.6.b Komma bei mehrteiligen Adressangaben Bei mehrteiligen Adressangaben werden die einzelnen Teilangaben durch Kommas voneinander getrennt. Das abschließende Komma vor dem weiterführenden Satz kann weggelassen werden (→ §77.3). ExamplesIch wohne in Hamburg, Holstenstraße 133.Henriette Pförtner, Straßburger Allee 23, Mülheim(,) zieht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.Wie ziehen von Hamburg, Holstenstraße 133(,) nach Mülheim, Straßburger Allee 23(,) um. Wenn aber die einzelnen Teile der Adressangabe nicht aufgezählt, sondern in einen vollständigen Satz integriert werden, stehen keine Kommas: exampleIch wohne an der Holstenstraße 133 in Hamburg.Wie ziehen von der Holstenstrasse in Hamburg in die Straßburger Allee in Mülheim.4.1.7.4.6.c Komma bei mehrteiligen Literaturangaben Bei mehrteiligen Literaturangaben u. Ä. werden die einzelnen Teilangaben durch Kommas voneinander getrennt. Das abschließende Komma vor dem weiterführenden Satz kann weggelassen werden (→ §77.3). Examples"Lasst alle Hoffnung fahren" (Dante, "Die Göttliche Komödie", Hölle, 3. Gesang, Vers ).Das Rezept war in der "Schweizer Illustrierten", Heft 43, 2003, S. 38(,) zu finden. Bei Hinweisen auf Gesetze, Verordnungen etc. setzt man aber kein Komma: § 8 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung vom 26. Juni 1964